Der Nervenkrieg für Sauenhalter geht weiter. Die Entscheidung des Bundesrates, die heute fallen sollte, wird erneut verschoben.
Am heutigen Freitag (5. Juni) sollte der Bundesrat über die Tierschutznutztierhaltungs-Verordnung abstimmen, die unter anderem die Haltung von Sauen neu regelt.
Doch der Punkt ist für heute von der Tagesordnung abgesetzt worden, da er vermutlich keine Mehrheit gefunden hätte. Nun soll voraussichtlich am 26. Juni neu darüber im Bundesrat abgestimmt werden, so das Landwirtschaftsministerium Niedersachsen auf Anfrage.
Landwirtschaftsministerin, Barbara Otte-Kinast, kommentiert diese Vertagung so:
„Um eine Lösung wird weiter hart gerungen. Wir brauchen den Kompromiss als einen wichtigen Schritt für den Tierschutz. Er bringt dann endlich die notwendige Rechts- und Planungssicherheit für unsere Sauenhalter, die damit eine klare Perspektive bekommen. Wir hoffen, dass wir damit in Niedersachsen unsere regionale Ferkelerzeugung erhalten können.“
Darum geht es
Damit geht die Zerreißprobe für Sauenhalter also weiter. Ursprünglich sollte der Bundesrat schon am 14. Februar 2020 über die Verordnung abstimmen. An diesem Tag wurde die Vorlage jedoch kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt. Auf Antrag Nordrhein-Westfalens sollten die Beratungen eigentlich heute fortgesetzt werden.
Die Bundesregierung wollte den Kastenstand per Verordnung eigentlich um bis zu 17 Jahre verlängern. Die Grünen, die wiederum an elf Landesregierungen beteiligt sind, stellten sich dagegen.
Daraufhin bemühten sich die Landwirtschaftsminister von Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen um einen Kompromiss. In einem von NRW gestellten Antrag, solle die Haltung von Sauen im Kastenstand noch weitere acht, maximal zehn Jahre erlaubt sein.
Hier heißt es, dass die Zeit im Abferkel- und Deckstall verkürzt werden sollen. Höchstens 5 statt wie bisher 35 Tage im Abferkelbereich und 8 Tage statt bisher 4 Wochen im Deckzentrum sollen erlaubt sein.
Sauen dürfen beim Ausstrecken ihrer Gliedmaßen nicht mehr an "bauliche Hindernisse" stoßen, es sei aber in Ordnung, wenn sie ihre Klauen in den benachbarten Kastenstand schieben können.
Vorschlag erfüllt Anforderungen nicht
All diese Verbesserungen des Tierschutzes erkennen die Grünen zwar an, jedoch bleibt ein Problem: Der Vorschlag aus Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein erfüllt die Anforderungen der Gerichte nicht.
Denn laut dem sogenanntem "Magdeburger Urteil" von 2016 hat das Oberverwaltungsgericht bereits entschieden, dass Sauen im Kastenstand die Möglichkeit haben müssen, sich so auszustrecken, dass ihre Gliedmaßen auch an dem vom Körper entferntesten Punkt nicht an Hindernisse stoßen. Hindernisse sind demnach nicht nur solche baulicher Natur, sondern auch andere Schweine.
Tierhalter sind Opfer eines politischen Wettbewerbs
Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisiert die erneute Verschiebung. „Nach jahrelanger intensiver Diskussion und Kompromisssuche muss jetzt eine Entscheidung möglich sein, die die Schweinehaltung in Deutschland nicht ins Aus befördert“, so DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken.
„Die Tierhalter sind Opfer eines politischen Schönheitswettbewerbs, in dem das Interesse an einer echten Lösung offensichtlich keine Rolle mehr spielt.“ Ohne eine tragfähige und zeitnahe Regelung würde sich die Ferkelerzeugung noch mehr ins Ausland verlagern. Schon jetzt werden fast 12 Millionen Ferkel pro Jahr importiert.